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AHV-Nummer wird zur Sozialversicherungs-Nummer


Ab dem 1. Juli 2008 wenden die AHV, die IV sowie die EO pro Versicherten eine neue, einheitliche Nummer an. Die neue Nummer kann ebenfalls in der obligatorischen wie auch in der privaten Kranken- und Unfallversicherung, in der Militärversicherung, bei den Bundessteuern oder bei den Familienzulagen eingeführt werden. Eine Umstellung wurde notwendig, weil das bisherige Nummernsystem ausgeschöpft ist und den heutigen Anforderungen des Datenschutzes nicht mehr genügt. Die neue Sozialversicherungsnummer ist 13-stellig und völlig anonym. Sie muss bei einem Namenswechsel, z.B. durch Heirat, nicht mehr geändert werden. Die neuen Nummern werden den Arbeitgebern von den Ausgleichskassen mitgeteilt. Unternehmen müssen jedoch prüfen, ob ihr Lohnprogramm 13-stellige Nummern verarbeiten kann. Für Versicherte wie auch Rentner besteht kein Handlungsbedarf. Die neuen AHV-Ausweise im Kreditkartenformat werden ab Herbst 2008 versandt. Die AHV kann Versicherte weiterhin über die bisherige Nummer identifizieren.

Weitere Informationen:
www.edi.admin.ch  / www.ahv.ch  / www.ahv-iv.info