Die neue gesetzliche Bestimmung im Obligationenrecht (OR) zum Anhang in der Jahresrechnung nimmt den Verwaltungsrat stärker in die Pflicht. Er ist aufgefordert, bis Ende Jahr das Risiko seiner Unternehmung zu beurteilen. «Update» zeigt auf, wie der Verwaltungsrat – in kleineren Unternehmen der Inhaber – seine Geschäftsrisiken mit einfachen Mitteln systematisch beurteilen kann.
Der Gesetzgeber hat auf den 1. Januar 2008 eine zusätzliche Bestimmung im Obligationenrecht in Kraft gesetzt: «Der Anhang enthält: Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung » (Art. 663b Z. 12 OR). Sämtliche Organisationen, für welche die aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gelten, müssen neu im Anhang Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung offenlegen. Und zwar unabhängig davon, ob sie revisionspflichtig sind oder nicht. Die Bestimmung gilt erstmals für die Jahresrechnung per 31. Dezember 2008 für:
- sämtliche Aktiengesellschaften
- sämtliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gemäss Art. 801 OR)
- sämtliche Stiftungen mit einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe (Art. 83a Abs. 2 ZGB)
Für die Durchführung der Risikobeurteilung und deren inhaltliche Ausgestaltung ist der Verwaltungs- bzw. Stiftungsrat verantwortlich. In kleineren Unternehmen nimmt sich oft der Inhaber als Alleinaktionär dieser Aufgabe an.
Einfluss auf Finanzen massgeblich
Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, welche Risiken mit dieser Risikobeurteilung erfasst werden sollen. Dies stellt die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Obligationenrechts vom 23. Juni 2004 klar. Die Risikobeurteilung bezieht sich nur auf Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der Jahresrechnung haben können. Aus dieser Formulierung lässt sich ableiten, dass lediglich Risiken mit einem erheblichen Einfluss auf die Rentabilität oder die Finanzlage des Gesamtunternehmens zu beurteilen sind. Im Anhang zur Jahresrechnung ist überdies nur zu erklären, wie eine Risikobeurteilung gemacht wurde. Das Gesetz verlangt nicht, dass die einzelnen Risiken aufgeführt werden. Ein einfacher Handlungsablauf unterstützt den Verwaltungsrat dabei, die Risikoarten zu identifizieren, welche den finanziellen Erfolg des Unternehmens beeinflussen.
1. Wesentliche Risikoarten identifizieren
Aus einer Vielzahl von möglichen Risikoarten ermittelt und identifiziert der Verwaltungsrat oder Inhaber die wesentlichen und formuliert diese dann auf das Unternehmen bezogen. Es ist sinnvoll, die Geschäftsleitung und das Kader bei der Feststellung möglicher Risiken mit einzubeziehen. Die Risikobeurteilung lässt sich einfacher strukturieren, indem sie systematisch dargestellt wird, beispielsweise in einer Form einer Tabelle oder Matrix. Damit lassen sich die Risiken übersichtlich kategorisieren.
2. Nach der Wahrscheinlichkeit bewerten
Im zweiten Schritt werden die Risiken bewertet. Dabei sind die Wahrscheinlichkeit, ob ein Ereignis eintreten kann, und die finanzielle Tragweite von Bedeutung. Erst durch diese Gewichtung wird das potenzielle Schadensausmass ersichtlich.
3. Massnahmen treffen
Nachdem die Risiken festgestellt und bewertet worden sind, müssen sie durch technische oder andere Massnahmen so weit als möglich vermindert oder verhindert werden. Allenfalls lassen sich gewisse Risiken auf Dritte überwälzen.
4. Periodisch kontrollieren
Schliesslich überwacht der Verwaltungsrat die ermittelten Risiken und Massnahmen. Das Unternehmen muss jedes Jahr im Anhang offenlegen, dass die Risikobeurteilung durchgeführt wurde. Dabei lässt sich jeweils die gleiche, aber periodisch – mindestens einmal pro Jahr – aktualisierte Dokumentation verwenden.
Handlungsbedarf bis Ende 2008
Die neue Gesetzesbestimmung verlangt kein umfassendes Risikomanagementsystem. Die aufgezeigte Vorgehensweise gewährleistet eine systematische Risikoerfassung und -minimierung im Unternehmen. Damit praktiziert der Unternehmer ein Risikomanagement. Dieser Prozess kann eine Chance für das Unternehmen sein. Nehmen sich der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und das Kader die Zeit, zentrale Fragen zum Unternehmen zu stellen und mögliche Risiken zu eruieren, sind diese Stunden gut investiert. Die erste Risikobeurteilung muss bis Ende 2008 gemacht werden. Die Mitglieder des Schweizerischen Treuhänder-Verbands haben sich bereits intensiv mit der Risikobeurteilung auseinandergesetzt. Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Risikobeurteilung in Ihrem Unternehmen stehen sie Ihnen mit Fachkompetenz zur Verfügung.

