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Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats


Immer mehr KMU wählen die Rechtsform der Aktiengesellschaft oder wandeln das Einzelunternehmen in eine solche um. Viele dieser Firmen wählen Personen aus ihrem Umfeld in den Verwaltungsrat. Häufig sind sich die Geschäftsführer dabei nicht bewusst, welche Qualifikationen sowie Rechte und Pflichten ein Verwaltungsrat hat.

Unternehmen, die von ihren Verwaltungsräten profitieren möchten, sollten diese gezielt aussuchen. Pro-forma-Mandate nützen niemandem. Nehmen nicht qualifizierte Personen Einsitz im Verwaltungsrat, zum Beispiel aufgrund familiärer Konstellationen, sind diese über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. So werden sie sich ihrer Verantwortung bewusst.

Aufgaben des Verwaltungsrats
Ein Verwaltungsrat übernimmt von Gesetzes wegen eine Reihe von Aufgaben, die unübertragbar sind und durch ihn persönlich ausgeführt werden müssen (Art. 716a OR):
  • Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung von Weisungen • Festlegung der Organisation der Gesellschaft
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung
  • Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und Vertretung beauftragten Personen
  • Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung beauftragten Personen
  • Erstellung des Geschäftsberichts, Vorbereitung der Generalversammlung sowie Ausführung ihrer Beschlüsse
  • Benachrichtigung des Richters im Fall einer Überschuldung
Diese Aufgaben dürfen weder delegiert noch durch die Generalversammlung entzogen oder in den Statuten abgeändert werden. Die Vorbereitung, Ausführung und Überwachung der zwingenden Aufgaben darf an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats übertragen werden. Die Entscheidkompetenz bleibt aber immer beim Verwaltungsrat.

Sorgfalts- und Treuepflicht
Jedes Verwaltungsratsmitglied hat sich nach Art. 717 OR an die Sorgfalts- und Treuepflicht zu halten sowie alle Aktionäre gleich zu behandeln. Auf einen Verstoss gegen diese Pflichten kann eine Verantwortlichkeitsklage gegen den Verwaltungsrat folgen. Die Sorgfaltspflicht lässt sich in vier Bereiche unterteilen: Sorgfalt in der
  • Annahme des Mandats,
  • Aufgabenerfüllung,
  • Organisation der Gesellschaft,
  • Auswahl der Unterstellten.
Das Mass an Sorgfalt ist objektiv nach der folgenden Frage zu bestimmen: Wie hätte sich ein gewissenhaftes und vernünftiges Verwaltungsratsmitglied in der konkreten Situation verhalten? Subjektive Gründe wie etwa mangelnde Kenntnisse oder Zeitmangel gelten nicht als Entschuldigung. In der Praxis wird der Verwaltungsrat zur Verantwortung gezogen, wenn er seinen Aufgaben nachlässig oder gar nicht nachkommt – dies unabhängig davon, ob er die zur korrekten Ausführung seines Amts notwendigen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten besitzt.

Die Treuepflicht des Verwaltungsrats gegenüber der Gesellschaft ist umfassend. Er darf nichts tun, was gegen die Interessen der Gesellschaft verstösst. Dabei versteht man unter Gesellschaftsinteresse primär das Aktionärs- und sekundär das Mitarbeiterinteresse. Besteht ein direkter Interessenkonflikt zwischen einem Verwaltungsratsmitglied und der Gesellschaft, so muss das Mitglied die Gesellschaftsinteressen voranstellen oder in den Ausstand treten. Grundsätzlich darf ein Verwaltungsratsmandat nicht angenommen werden, wenn von vornherein ein Interessenkonflikt aufgrund eines anderen Mandats oder einer Anstellung bei der Konkurrenz besteht. Ein Konkurrenzverbot für Verwaltungsräte ist im Gesetz nicht vorgesehen, wird aber in der Gerichtspraxis grundsätzlich bejaht. Die Treuepflicht beinhaltet zudem eine Geheimhaltungs- und Schweigepflicht der Verwaltungsratsmitglieder.

Recht auf finanzielle Entschädigung
Die Verwaltungsräte einer Gesellschaft sollen für ihre Dienste finanziell entschädigt werden. Sie beziehen ein Honorar, das vertraglich oder statutarisch festgelegt ist. Die Höhe der Entschädigung kann je nach Beanspruchung und Grösse des Unternehmens stark variieren. Zusätzlich zum Honorar können die Statuten Tantiemen vorsehen. Dies sind erfolgsabhängige Zahlungen, die nur erfüllt werden, wenn ein Bilanzgewinn vorliegt. Aus Gründen der Besteuerung haben Tantiemen in der Praxis jedoch kaum Bedeutung.

Der Treuhandberater beantwortet alle Fragen rund um die Aktiengesellschaft sowie die Rechte und Pflichten der Verwaltungsräte. Er begleitet Ihr Unternehmen auch bei der Besetzung oder Schulung dieses wichtigen Gremiums.