Seit dem 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in Kraft. Um den Datenverkehr, die administrativen Abläufe sowie statistische Auswertungen einfach und sicher umzusetzen, erhält jedes Unternehmen in der Schweiz eine einheitliche Identifikationsnummer. Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das UID-Register und informiert alle Mehrwertsteuerpflichtigen im ersten Halbjahr 2011 über die ihnen zugeteilte UID-Nummer. Das BFS bittet die bisher nicht mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, sich direkt bei ihm zu informieren.
Die Hauptabteilung der Mehrwertsteuer wird die UID-Nummern ab dem 1. Januar 2011 in ihr Informationssystem integrieren. Da eine dreijährige Übergangsfrist gilt, kann bis am 31. Dezember 2013 wahlweise die bisherige MWST-oder die neue UID-Nummer benutzt werden. Ab dem 1. Januar 2014 darf für den gesamten Geschäftsverkehr nur noch die neue UID-Nummer verwendet werden. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten die Unternehmen Anpassungen wie zum Beispiel bei Informatik oder Geschäftsdrucksachen für die Jahre 2012– 2013 planen. Das BFS informiert unter: www.uid.ch
