Auditrium AG
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Wann haften Mitarbeitende?


Der Blechschaden am Firmenfahrzeug, die Busse wegen überhöhter Geschwindigkeit, das Kassenmanko, die Fehlkalkulation in der Buchhaltung oder ein durch Unaufmerksamkeit versäumter Auftrag: Wo Menschen arbeiten, können Fehler geschehen. Manchmal kommen sie das Unternehmen teuer zu stehen. In welchen Fällen haften Mitarbeitende für ihre Fehlleistungen? Ob sie finanziell für ihre Fehler belangt werden können, hängt von verschiedenen Bedingungen ab: von der Schwere des Verschuldens (leichte bis grobe Fahrlässigkeit), vom Berufsrisiko, den persönlichen Fähigkeiten, den Fachkenntnissen und der Erfahrung des Arbeitnehmers und einem allfälligen Mitverschulden des Arbeitgebers. Lässt sich kein Schuldiger ermitteln, darf der Schaden nicht auf alle involvierten Beteiligten überwälzt werden. Allfällige Schadenersatzforderungen muss der Arbeitgeber in jedem Fall umgehend geltend machen. Wird ein Anspruch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingefordert, kommt dies einem Verzicht gleich. Da jeder Fall einzeln zu untersuchen ist, sollte sich der geschädigte Unternehmer beraten lassen.