Was passiert mit den digitalen Daten von Verstorbenen? Wer hat Anrecht auf sie oder wer kann sie löschen lassen? Diese Fragen gewinnen an Bedeutung, da immer mehr Dokumente, Belege und Bildmaterial nur noch in digitaler Form aufbewahrt werden.
Die digitale Kommunikation gehört in KMU längst zur Tagesordnung. Die meisten Betriebe nutzen nebst E-Mail-Konten auch ECommerce-Lösungen und Online-Banking und haben Profile bei sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook und LinkedIn eröffnet. Hinzu kommen Verträge oder geistiges Eigentum wie Texte und Fotografien. Welche Vorkehrungen kann der Unternehmer treffen für den Fall, dass ihn ein Schicksalsschlag ereilt? Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Nachlass. Trotzdem ist es wichtig, sich zu Lebzeiten mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, damit die digitalen Daten nach dem Tod bekannt und zugänglich sind für die vorbestimmten Personen.
Wer erbt digitale Daten?
Im Todesfall sind alle elektronisch gespeicherten Daten den Dokumenten auf Papier gleichgestellt. Sie gehen mit den übrigen Vermögenswerten wie zum Beispiel Barmitteln, Kontoguthaben, Schmuck, Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen auf die gesetzlichen oder allenfalls testamentarisch bestimmten Erben über. Da digitale Daten nicht physisch vorhanden sind, ist es für die Erben oder den Willensvollstrecker teilweise unmöglich, sie ausfindig zu machen und darauf zuzugreifen. Dies gilt auch für passwortgeschützte Rechner des Verstorbenen.
Nebst digitalen Vermögenswerten existieren von jeder Person digitale Fussabdrücke im Internet. So zum Beispiel persönliche E-Mail-Konten, Profile auf Facebook, Twitter und Xing sowie weiteren sozialen Netzwerkdiensten. Die Internetdienste verweigern den Hinterbliebenen aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen in der Regel den Zugang zu den Profilen verstorbener Personen. Für die Angehörigen oder Erben ist es häufig schwierig, die Profile zu löschen. Sie müssen eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen, damit zumindest das Profil des Verstorbenen inaktiv geschaltet wird.
Digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln
Damit Angehörigen und Geschäftspartnern beim plötzlichen Todesfall nicht die Hände gebunden sind, ist es wichtig, die Zugriffsrechte auf elektronische Verbindungen und Daten zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten. In den seltensten Fällen werden die Erben von sich aus eine Suche im Netz starten, um allfällige digitale Hinterlassenschaften ausfindig zu machen. Der zeitliche Aufwand und die bürokratischen Hürden sind zu hoch. Wer seinen Erben diese Arbeit ersparen möchte, hält alle erforderlichen Informationen in einem Testament fest. Da die digitale Welt permanent in Bewegung ist, drängt sich jedoch eine praktikablere Lösung auf, damit alle elektronischen Daten in die richtigen Hände gelangen oder endgültig gelöscht werden.
Mehrere Anbieter haben sich darauf spezialisiert, den digitalen Nachlass zu regeln. Sie verwalten die Passwörter von Internetnutzern und bewahren elektronische Dokumente verschlüsselt auf. Zudem führen sie alle Mutationen von Zugangsdaten zu Online-Banking, E-Mail-Konten und sozialen Netzwerkdiensten fortlaufend nach und sichern auf Wunsch auch Geschäftsunterlagen und Fotos für die Erben. Im Todesfall des Internetnutzers begleiten sie die Erben oder den Nachlassverwalter bei der Verwertung der digitalen Hinterlassenschaft. Im Zusammenhang mit Ehe- und Erbverträgen berät Sie Ihr Treuhänder kompetent, wie Ihr elektronischer Nachlass für die Begünstigten gesichert werden kann.
