Glaubwürdige Zahlen sind die Basis eines nachhaltigen Erfolges. Nehmen Sie unsere Kompetenzen in Anspruch. Wir revidieren Ihre Gesellschaft – in einer ordentlichen oder eingeschränkten Revision.
Als Revisionsexperten sind wir in der Lage, vielschichtige Prüfungen nach Aktienrecht vorzunehmen. Dazu zählen qualifizierte Gründungen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Aufwertungen, Prüfungen bei Besorgnis zur Überschuldung und weiteren Sonderprüfungen.
Seit dem Jahr 2008 ist das Kapitel der Revision/Wirtschaftsprüfung neu geschrieben. Was steht hinter den Gesetzesänderungen?
Im Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte der Änderung des Obligationen-, des Vereins- und des Stiftungsrechts zugestimmt sowie das Bundesgesetzt über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren durch eine neue Aufsichtsbehörde des Bundes verabschiedet.
In den letzten Jahren wurden durch verschiedene aufsehenerregende Fälle im In- und Ausland das Vertrauen in die Wirtschaft angekratzt. Nicht zuletzt deshalb hat der Gesetzgeber Neuerungen geschaffen, die eine stärkere finanzielle Kontrolle von Unternehmen und Institutionen vorsehen. Mit dem Ziel, das Vertrauen in die Schweizer Unternehmen, in die Rechnungslegung, in die Wirtschaftsprüfung und in den Schweizer Wirtschaftsstandort insgesamt zu stärken. Die neuen Gesetzesbestimmungen traten Anfang 2008 in Kraft und gelten erstmals für das danach beginnende Geschäftsjahr.
Ordentliche Revision
Eingeschränkte Revision
Auftragsrevision
Genaues Vorgehen bei einem Verzicht auf eine Revisionsstelle (Opting-out)

