Auditrium AG
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Genaues Vorgehen beim Opting-out


Wenn 100% des Aktionariats an einer Generalversammlung auf die Revisionsstelle verzichten und die Gesellschaft die Voraussetzungen zur eingeschränkten Revision erfüllt, kann auf eine Revisionsstelle verzichtet werden und diese wird vom Handelsregister ausgetragen. Dies erfolgt durch folgende Aktionen/Dokumente:

  • Anpassung der Statuten der Gesellschaft (am einfachsten ist hier die Totalrevision) da ein entsprechender Passus betreffend neue Revisionsvorgaben eingearbeitet werden muss.
  • Die Statutenänderung muss durch die GV genehmigt werden.
  • Die Statutenänderung muss publiziert und im Handelsregister veröffentlicht werden.
  • Folgende Unterlagen müssen beim Handelsregisteramt eingereicht werden:
    • Die zwei letzten geprüften Jahresrechnungen nach altem Recht (für Geschäftsjahre beginnend vor dem 1.1.08).
    • KMU Erklärung mit Bestätigung durch den Verwaltungsrat, dass die Vorjahre geprüft wurden
    • GV-Protokoll über die Abwahl der Revisionsstelle und Verzicht auf die Revision.


Einhaltung aller Fristen bei einem Opting-out

All diese Dokumente müssen vor der ordentlichen Generalversammlung beim Handelsregisteramt eingereicht sein, will man das Geschäftsjahr 2008 nicht mehr revidieren. Gemäss Gesetz muss die ordentliche Generalversammlung 6 Monate nach Geschäftsjahresabschluss abgehalten sein, somit besteht für die meisten Gesellschaften die Deadline vom 30.6.09.

Offerte zum Opting-out

Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Prozedere. Melden Sie sich einfach bei Herr Rindlisbacher. Er wird Sie entsprechend beraten. Wir offerieren Ihnen alle Dokumente für Sie aufzubereiten und einem von uns bestimmten Notar für die Beurkundung zuzustellen.