Auf eine Revision kann unter folgenden Bedingungen ganz verzichtet werden:
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Eingeschränkte Revision
- Beschäftigung von weniger als 10 Vollzeitangestellten und
- sämtlichen Aktionären/Aktionärinnen oder Gesellschafter/innen verzichten auf eine Revision.
Nachteile:
- weniger Glaubwürdigkeit gegenüber Aktionären, Kreditgebern, Steuerbehörden und Sozialversicherungen
- weniger Sicherheit bezüglich Qualtiät von Buchführung und Abschlüssen
- keine kritische Hinterfragung der ausgewiesenen Ergebnisse
- Verbessungerspotenziale und Steueroptimierungen werden nicht erkannt
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