Unternehmen, die gemäss Artikel 727 OR nicht zu einer Ordentlichen Revision verpflichtet sind, unterliegen grundsätzlich der Eingeschränkten Revision. Sofern Ihr Unternehmen dazu gehört, haben Sie unter gewissen Voraussetzungen sogar verschiedene Wahlmöglichkeiten:
Die Eingeschränkte Revision
Der Verzicht auf eine Eingeschränkte Revision (Opting-out)
Die Freiwillige Ordentliche Revision (Opting-up)

