Gemäss neuem Revisionsrecht (Art. 727 OR) sind folgende Unternehmen zu einer umfassenden und tiefgreifenden Ordentlichen Revision verpflichtet:
Publikumsgesellschaften,
sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Beteiligungspapiere an der Börse kotiert
- Anleihensobligationen ausstehend
- Gesellschaft, die mindestens 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft, die eines der oben stehenden Kriterien erfüllt, beitragen.
Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen,
sofern zwei der folgenden drei Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind:
- Bilanzsumme > CHF 10 Mio.
- Umsatz > CHF 20 Mio.
- Mitarbeitende > 50 Vollzeitstellen
Anforderungen an die Revisionsstelle: von der Aufsichtsbehörde als Revisionsexperte zugelassene natürliche Person oder Revisionsunternehmen.

