Auditrium AG
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Wer ist zu einer Ordentlichen Revision verpflichtet?


Gemäss neuem Revisionsrecht (Art. 727 OR) sind folgende Unternehmen zu einer umfassenden und tiefgreifenden Ordentlichen Revision verpflichtet:


Publikumsgesellschaften,

sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Beteiligungspapiere an der Börse kotiert
  • Anleihensobligationen ausstehend
  • Gesellschaft, die mindestens 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft, die eines der oben stehenden Kriterien erfüllt, beitragen.
Anforderungen an die Revisionsstelle: staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen.

Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen,

sofern zwei der folgenden drei Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind:

  • Bilanzsumme > CHF 10 Mio.
  • Umsatz > CHF 20 Mio.
  • Mitarbeitende > 50 Vollzeitstellen
Ferner sämtliche Unternehmensgruppen, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind (Art 663e OR).

Anforderungen an die Revisionsstelle:
von der Aufsichtsbehörde als Revisionsexperte zugelassene natürliche Person oder Revisionsunternehmen.